Deutsche und französische Vorlesungen im Vergleich

Als Studierender im deutsch-französischen Studiengang hat man nicht nur das Glück, zwei unterschiedliche Rechtskreise kennzulernen, man lernt auch einiges über Methodik. Wie Inhalte vermittelt werden, unterscheidet sich ganz ordentlich, je nachdem ob ein deutscher oder ein französischer Professor vor den Studenten steht.

Auffällig ist zunächst, wie an den zu vermittelnden Stoff herangegangen wird. In Frankreicch scheint man sehr viel Wert auf die Geschichte einer Norm oder eines Rechtsinstituts zu legen. So lernt man z.B. , dass die Haftung des französischen Staates für Aufmärsche aus einer längst vergessenen Guerre des Vendes herrührt; alsdann welche Änderungen die Reglung seit dem ersten Gesetz des 2. Jahres nach dem Revolutionskalender im Laufe der Jahrhunderte erfahren hat (1914 und 1980er Jahre) , bis schließlich doch noch das gerade aktuelle Gesetz von 1986 erwähnt wird nebst der neuesten Entscheidung des Conseil d’Etat, nämlich des arrêt COFIROUTE von 1990.

Wie anders der deutsche Professor : ihm geht es in erster Linie darum, den inhaltlichen Zusammenhang klarzumachen, der zwischen verschiedenen Vorschriften besteht. Dafür wird Stück für Stück das Gesetz von vorne nach hinten Paragraph für Paragraph durchgearbeitet, immer praktiziert an kleinen Übungsfällen. Fällt einmal eine Bemerkung zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform (die war immerhin erst 2001!) , dann ist das schon eher die Ausnahme und stiftet reichlich Verwirrung.

Seltsam ist auch, wie wenig französische Professoren mit dem Gesetz arbeiten, das er doch den lernwilligen Studenten an die Hand geben könnte. Abgesehen vom Droit de la famille haben bisher wir nie mit einem Gesetz gearbeitet. Das liegt gar nicht einmal an den Professoren; was ich bislang mitbekommen habe, scheint es sie in Frankreich häufig einfach nicht zu geben, oder doch zumindest nicht so, wie ein Deutscher es erwarten würe. So gibt es in Frankreich z.B. den Code du droit administratif, sein Wesen beschränkt sich aber wohl darauf, zu regeln, wie etwas gemacht wird. Um überhaupt zu wissen, was Inhalt eines Rechtsstreits sein kann, ist man folglich genötigt, eine (in meinen Augen) ungeheure Anzahl von Fallentscheiden, den sog. arrêts auswendig zu lernen.

Anders hingegen im deutschen Recht. Da gibt es für jedes Fach ein bestimmtes Gesetz, und wer es versteht, das Gesetz zu lesen, hat ein recht einfaches Leben, denn es steht ja in der Tat das allermeiste darin und man kann das Gesetz – quasi als großen legalen Spickzettel – in den Klausuren benutzen. Gerade das gefällt mir am deutschen Recht besser, dass man sein Wissen anwenden soll, anstatt viele Fakten auswendig zu lernen, von denen man dann aber doch nicht weiß, in welchen Zusammenhang sie zu stellen sind.

Eher nebensächlich ist dann schließlich die Sache mit den Vorlesungsübersichten. Gibt auch nicht jeder deutsche Prof ein Skript aus, so erhällt doch der Student zumindest eine Vorlesungsübersicht, anhand deren er dem Vortrage des Professors relativ einfach folgen kann. Ganz anders bei den Professoren aus Nanterre : Die Vorlesungsübersichten, sofern es sie denn überhaupt gibt, werden seltsamerweise nicht zu Beginn, sondern erst im Verlaufe oder gar am Ende des Blocks ausgegeben. Dann hat man die Möglichkeit zu vergleichen, ob man auch alles mitbekommen hat. Das hat natürlich nicht, denn während man noch versucht, den Professor nicht nur akustisch (bin ja Deutscher) , sondern auch inhaltlich zu verstehen, wird man noch von einer ganz anderen französischen Kuriosität überrascht : die ominöse strenge Zweiteilung des Lehrstoffes. Jedes Thema wird zunächst in zwei Teile gespalten. Diese werden dann jeweils wieder halbiert, und nochmal halbiert, und so weiter, bis der Prof glaubt, an die kleinste, unteilbare Wissensmenge vorgestoßen zu sein. Für den Lernenden birgt diese Vorgehensmethode ganz klar den Nachteil, dass er von Anfang an mit einer unglaublichen Detailfülle konfrontiert wird, noch ehe er die großen Strukturen zu verstehen beginnt.

Konkret wird der Nachteil auch, wenn der Prof nicht an die begrenzte Zeit seiner Blockveranstaltung denkt. Eigentlich jedesmal haben die Professoren zu Beginn einer Vorlesung die Zeit darüber vergessen, jede erdenkliche Ausnahme von Ausnahmen von Ausnahmen aufzuzeigen, sodass gegen Ende die Zeit fehlte, den Bogen zu schließen. Darunter leidet das Verständnis natürlich ganz immens.

Wenn ich auch die französische Vorgehensweise nicht eben favorisiere, so finde ich es aber wie eingangs schon erwähnt gut, Recht auch aus einem anderen Blickwinkel kennenzulernen, und vielleicht fehlt mir auch nur der Durchblick. Jedenfalls macht mir erst die Kombination aus deutschem und französischem Recht wirklich Spaß, besonders wenn man auf Parallelen stößt. Allerdings will ich nicht verschweigen, dass es gelegentlich schwer fällt, arrêts zu büffeln, während die Kommilitonen zu amüsieren. Aber dafür fahren wir ja auch nach Paris !

Alexis KLUEHS

Auteur : Association du Cursus de droit Franco-Allemand Paris Nanterre / Potsdam

L'Association du Cursus de droit Franco-Allemand, fondée en 2008, vise à rassembler les différents étudiants du bi-cursus de l'Université Paris Ouest Nanterre La Défense. Elle permet d'établir un lien entre les anciens étudiants diplômés du cursus et les étudiants actuels, de la licence au master.

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